Vergleich von Informatik-Prüfungs- und Studienordnungen modularisierter Studiengänge (OL: BSc + Diplom, Kiel: BSc, Ulm: BSc + Diplom)

Stand: 20.06.2002, ECTS-Punkte = Anrechnungspunkte = APe


Rahmenvorgaben Bachelor/ Master bzw.

Modularisierung (2000)

Rahmenordnung Diplom Informatik - an Unis und gleichgestellten Hochschulen - (DPO von 1995 von der KMK und HRK, ohne Modularisierung)

Uni Oldenburg BSc


Uni Oldenburg Diplom

(Neue DPO, modularisiert)

Uni Kiel: Informatik BSc

Uni Ulm BSc/ MSc

Uni Ulm Diplom

(Neue DPO, modularisiert)

Abschluss

Bachelor/ Master


Diplom

Bachelor of Science (BSc) in Informatik,

Master ist in Vorbereitung


Diplom-Informatiker/ Diplom-Informatikerin

Bachelor of Science,

Master ist in Vorbereitung

Bachelor of Computer Science, Master of Computer Science

Diplom-Informatiker/ Diplom-Informatikerin

Dauer + SWS

Bachelor: 3-4 Jahre bzw. 6-8 SE

Master: 1-2 Jahre bzw. 2-4 SE

Konsek. Studiengang: <=5 Jahre bzw. 10 SE

9 SE:

4 SE Grundstudium (Vordiplom),

5 SE Hauptstudium (Diplom),

evtl. auch 10 SE bei mindestens 4monatiger berufspraktischer Ausbildung bzw. vergleichbarer Projektarbeit;

höchstens 165 SWS


6 SE,

120 SWS (20 SWS pro SE)

Beginn: WS

9 SE (4 SE Grundstudium mit Vordiplom +5 SE Hauptstudium mit Diplom),

180 SWS (20 SWS pro SE)

Beginn: WS

6 SE,

120-130 SWS, (Master: + 4 SE),

Beginn: WS

Bachelor: 6 SE (4 SE Grundstudium + 2 SE Hauptstudium), höchstens 120 SWS

Master: 3 SE (Hauptstudium),

höchstens 40 SWS (in den ersten beiden SE),

Beginn: SS+WS

9 SE (4 SE Grundstudium mit Vordiplom + 5 Hauptstudium mit Diplom), höchstens 160 SWS (1.-8.SE)

Beginn: SS+WS

ECTS-Punkte

30 APe pro SE, 60 APe pro Studienjahr,

Gesamte Arbeitsbelastung pro SE inkl. vorlesungsfreier Zeit <= 900 Stunden,

d.h. 1 AP <= 30 Arbeitsstunden

(d.h. 30 APe <= 900 Arbeitsstunden)


Die Vergabe von APen für einzelne Studien- und Prüfungsleistungen soll entsprechend dem in der jeweiligen Studienordnung zu Grunde gelegten Arbeitsaufwand bestimmt werden.



Gab es da noch nicht!

180 APe pro Studium,

pro SE 30 APe.

Pro bestandenes Modul mit 4 SWS gibt es 6 APe (Standardmodul).

Pro Standard­modul wird in der Regel von einer durchschnittlichen

studentischen Arbeitszeit von höchstens 180 Zeitstunden pro Semester (inklusive Präsenz-, Vorbereitungs- und allen anderen Zeiten) ausgegangen, d.h. insgesamt von höchstens 900 Zeitstunden pro Semester.


270 APe pro Studium,

pro SE 30,

pro bestandenes Modul mit 4 SWS 6 APe (Standardmodul).

Pro Standard­modul wird in der Regel von einer durchschnittlichen

studentischen Arbeitszeit von höchstens 180 Zeitstunden pro Semester (inklusive Präsenz-, Vorbereitungs- und allen anderen Zeiten) ausgegangen, d.h. insgesamt von höchstens 900 Zeitstunden pro Semester.


180 APe pro Studium, pro SE 30 APe,

pro bestandenes Modul unterschiedliche Anzahl von APen ( in der Regel zwischen 4 und 9 APen)


1stündige VL = 1 AP

1stündige Übung = 2 APe

1stündiges Praktikum = 1.5 APe


Merke:

1 AP = 1 VL-SWS

Pro ECTS-Punkt dauert eine mündl. Modulprüfung in der Regel 5-10 Minuten, eine schriftl. 20-30 Minuten.

Im Schnitt 30 APe pro SE,

d.h. 180 APe pro Studium beim BSc und 90 APe beim MSc.

Pro bestandenes Modul unterschiedliche Anzahl von APen ( in der Regel zwischen 4 und 12 APen)


Rahmenwerk Ulm:

VL mit 4 SWS=6 APe,

Praktikum mit 4 SWS=8 APe,

SE mit 2 SWS=4 APe


Bsp

4VL+2Ü=8 APe,

4 VL+1Ü=7 APe,

2VL+2Ü=6 APe


Merke:

1 AP=2/3 VL-SWS


Im Schnitt 30 APe pro SE, 270 pro Studium,

pro bestandenes Modul unterschiedliche Anzahl von APen ( in der Regel zwischen 4 und 12 APen)


Rahmenwerk Ulm:

VL mit 4 SWS=6 APe,

Praktikum mit 4 SWS=8 APe,

SE mit 2 SWS=4 APe


Bsp.:

4VL+2Ü=8 APe,

4 VL+1Ü=7 APe,

2VL+2Ü=6 APe


Merke:

1 AP=2/3 VL-SWS



Modulanzahl pro SE

Die Module mit ihren zugeordneten APen sollen insgesamt 30 APe pro SE ergeben.



Module gab es noch nicht!

1 SE = 5 Module


1 SE = 5 Module


1 SE = 4 oder 5 Module

1 SE=4-5 Module

1 SE=4-5 Module


Bewertung der Module und Vergabe der APe

Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen (Benotung: s. Notenskala), auf deren Grundlage APe vergeben werden


Modul wird nach Notenpunkten bewertet, pro Modul bis 100 Punkte, Modul bestanden mit >=40 Punkten

Ist ein Modul bestanden, werden APe vergeben (6 APe für ein Standardmodul mit 4 SWS)

Modul wird nach Notenpunkten bewertet, pro Modul bis 100 Punkte, Modul bestanden mit >=40 Punkten.

Ist ein Modul bestanden, werden APe vergeben (6 APe für ein Standardmodul mit 4 SWS)

Module werden nach folgenden Noten bewertet:

1, 2, 3, 4, 5.

Mit 1 - 4 ist das Modul bestanden.

Für jedes erfolgreich absolvierte Modul werden abhängig von dem geforderten Arbeitsaufwand APe vergeben.

Prüfungsleistungen werden bewertet mit

1 -5 (s.u.). Mit 1-4 ist die Prüfung bestanden.

APe werden den bestandenen Modulen (d.h. bestandenen Fachprüfungen, erworbenen Leistungsnachweisen, Abschlussarbeiten) zugeordnet.

Prüfungsleistungen werden bewertet mit

1 -5 (s.u.). Mit 1-4 ist die Prüfung bestanden.

APe werden den bestandenen Modulen ) zugeordnet.

Notenskala

KMK (15.09.2000):

A 1,0-1,5 hervorragend

B 1,6-2,0 sehr gut

C 2,1-3,0 gut

D 3,1-3,5 befriedigend

E 3,6-4,0 ausreichend

FX/F 4,1-5,0 nicht bestanden



1 = sehr gut

2 = gut

3 = befriedigend

4 = ausreichend

5 = nicht ausreichend

Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch Erniedrigen und Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden; die Noten 0,7; 4,3 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.

Besteht eine Fachprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, errechnet sich die Fachnote aus dem Durchschnitt (arith. Mittel) der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen.

Die Fachnote lautet:

bei einem Durchschnitt :

bis 1,5 = sehr gut,

über 1,5 bis 2,5 = gut,

über 2,5 bis 3,5 = befriedigend,

über 3,5 bis 4,0 = ausreichend

über 4,0 = nicht ausreichend

95-100 = ausgezeichnet


85-94 = sehr gut


70-84 = gut


55-69 = befriedigend


40-54 = ausreichend


0-39 = nicht ausreichend

95-100 = ausgezeichnet


85-94 = sehr gut


70-84 = gut


55-69 = befriedigend


40-54 = ausreichend


0-39 = nicht ausreichend

1 = sehr gut

2 = gut

3 = befriedigend

4 = ausreichend

5 = nicht ausreichend


Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder gesenkt werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.


Die Gesamtnote der Bachelorprüfung berechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten von Modulen im Gesamtumfang von 180 Anrechnungspunkten.


Beim Notendurchschnitt wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.


Die Gesamtnote lautet: bei einem Durchschnitt:

bis 1,5 = sehr gut,

von 1,6 bis 2,5 = gut,

von 2,6 bis 3,5 = befriedigend,

von 3,6 bis 4,0 = ausreichend

ab 4,1 = nicht ausreichend

1=sehr gut

2=gut

3=befriedigend

4=ausreichend

5=nicht ausreichend


Zur differenzierten Bewertung Zwischennoten durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3

(0,7; 4,3; 5,3 sind ausgeschlossen)


Die Fachnote lautet:

bei einem Durchschnitt :

bis 1,5 = sehr gut,

über 1,5 bis 2,5 = gut,

über 2,5 bis 3,5 = befriedigend,

über 3,5 bis 4,0 = ausreichend

1=sehr gut

2=gut

3=befriedigend

4=ausreichend

5=nicht ausreichend


Zur differenzierten Bewertung Zwischennoten durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3

(0,7; 4,3; 4,7; 5,3 sind ausgeschlossen)

Die Fachnote (s.u.) lautet:

bei einem Durchschnitt:

bis 1,5 = sehr gut,

von 1,6 bis 2,5 = gut,

von 2,6 bis 3,5 = befriedigend,

von 3,6 bis 4,0 = ausreichend

über 4,0= nicht ausreichend


Aufbau der Modulbe-schreibung

Soll mindestens enthalten:

1.) Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls

2.)Lehrformen

3.)Voraussetzungen für die Teilnahme

4.)Verwendbarkeit des Moduls

5.)Voraussetzungen für die Vergabe von APen

6.)APe und Noten

7.)Häufigkeit des Angebots von Modulen

8.)Arbeitsaufwand

9.)Dauer der Module


1.) Fachbereich

2.) Semester

3.) Modulcode

4.) Titel des Moduls

5.)Veranstaltungsform

6.)Erreichbare APe

7.)Turnus

8.)Verantwortlich

9.)Mitverantwortlich

10.)Unterrichtssprache

11.)Inhalt des Moduls (Überblick)

12.)Ziel des Moduls

13.)Weitere Informationen im WWW

14.)Weitere Kommentare

15.)Literatur (essentiell, empfohlen, Sekundärliteratur)

16.)Voraussetzungen

17.)Verknüpft mit

18.)Zu bestehende Leistungen

19.)Kriterien zur Erreichbarkeit der Notenpunkte 0-100

20.)Zählt für Schwerpunktfach

21.) Zählt für Bereichswahl

22.)Erwartete Teilnehmerzahl

23.)Max. Übungsgruppengröße

24.)Datum (original/aktuell) und Autor

1.) Fachbereich

2.) Semester

3.) Modulcode

4.) Titel des Moduls

5.)Veranstaltungsform

6.)Erreichbare APe

7.)Turnus

8.)Verantwortlich

9.)Mitverantwortlich

10.)Unterrichtssprache

11.)Inhalt des Moduls (Überblick)

12.)Ziel des Moduls

13.)Weitere Informationen im WWW

14.)Weitere Kommentare

15.)Literatur (essentiell, empfohlen, Sekundärliteratur)

16.)Voraussetzungen

17.)Verknüpft mit

18.)Zu bestehende Leistungen

19.)Kriterien zur Erreichbarkeit der Notenpunkte 0-100

20.)Zählt für Schwerpunktfach

21.) Zählt für Bereichswahl

22.)Erwartete Teilnehmerzahl

23.)Max. Übungsgruppengröße

24.)Datum (original/aktuell) und Autor

1.)Modulbezeichnung

2.)Modulart

3.)Fach (nur bei Wahlpflichtmodulen)

4.)Dozent/in

5.)SWS

6.)APe

7.)Lehrform

8.)Modulinhalt und -ziel

9.)Literatur

10.)Kommentar

11.)Prüfungszeiten

12.)Voraussetzungen

13.)Häufigkeit des Angebots

14.)Studienschwerpunkt

15.)Verknüpfung mit welchen anderen Modulen

16.)Verwendbarkeit des Moduls

1.)Kursnummer

2.)Veranstalter

3.)Dozent

4.)SWS

5.)Anrechnungspunkte

6.)Fachsemester

7.)Findet statt im (SS/WS)

8.)Kernfach

9.)Vertiefungsgebiet(e)

10.)Übungsleiter

11.)Maximale Teilnehmerzahl

12.)Beginn

13.)Ort und Termin

14.)Inhalte

15.)Literatur

16.)Voraussetzungen

17.)Nützliche Vorkenntnisse

18.)Lernziele

19.)Turnus

20.)Bildet Vorlesungszyklus mit

21.)Vorhergehende Veranstaltungen

22.)Folgeveranstaltungen

23.)Prüfungskombination

24.)Scheinvergabekriterien

25.)Anmeldefomalitäten

26.)Sonstige Bemerkungen

1.)Kursnummer

2.)Veranstalter

3.)Dozent

4.)SWS

5.)Anrechnungspunkte

6.)Fachsemester

7.)Findet statt im (SS/WS)

8.)Kernfach

9.)Vertiefungsgebiet(e)

10.)Übungsleiter

11.)Max. Teilnehmerzahl

12.)Beginn

13.)Ort und Termin

14.)Inhalte

15.)Literatur

16.)Voraussetzungen

17.)Nützliche Vorkenntnisse

18.)Lernziele

19.)Turnus

20.)Bildet Vorlesungszyklus mit

21.)Vorhergehende Veranstaltungen

22.)Folgeveranstaltungen

23.)Prüfungskombination

24.)Scheinvergabekriterien

25.)Anmeldefomalitäten

26.)Sonstige Bemerkungen

Art der Module/ Aufteilung des Studiums

Lehr- und Lernformen: Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Projektarbeit, Selbststudium;


Ein Modul kann sich über ein oder mehrere SE erstrecken. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage APe vergeben werden.


Vergleichbarkeit der Module;

Gleichwertigkeit von Modulen (Inhalt, Umfang und Anforderungen entsprechen sich im wesentlichen)


Kern und Wahl

1.Jahr: 10 Kern

2.Jahr: 7 Kern + 3 Wahl

3.Jahr: 4 Kern + 6 Wahl (darunter das Individuelle Projekt im Umfang von 3 Modulen, einsemestrig)



Kern und Wahl und Bereichswahl

(Erklärung zu Bereichswahl:

je eine Veranstaltung aus den 4 Lehrbereichen Theoretische, Praktische, Angewandte und Technische Informatik muss gewählt werden)


1.Jahr: 10 Kern

2.Jahr: 7 Kern + 3 Wahl

3.Jahr: 4 Kern + 6 Wahl

4.Jahr: 2 Wahl + 4 Bereichswahl + Projektgruppe (Umfang von 4 Modulen, zweisemestrig)

5.Jahr= 9.SE: Diplomarbeit= Umfang von 5 Modulen, einsemestrig

Grund und Aufbau und Wahlpflicht

1.Jahr: 8 Grund (davon 2 Praktikumsmodule, d.h. 1 pro SE) + 1 Wahlpflicht aus Anwendungsgebiet mit 5 APen

2. Jahr: 8 Aufbau (davon 2 Praktikumsmodule, d.h. 1 pro SE) + 1 Wahlpflicht aus Anwendungsgebiet mit 5 APen

5.+6.SE: 2 Aufbau (davon 1 Praktikumsmodul), 3 (Informatik-)-Wahlpflicht, 1 Projektmodul,

zusätzl. Wahlpflichtmodul(e) aus Anwendungsgebiet (Bsp:7 APe), so dass sich Umfang von 10 bis 20 APen im Anwendungsgebiet ergibt

Zu den Anrechnungspunkten:

8 Grundmodule mit insg. 55 APen (unterschiedliche APe-Zahl pro Grundmodul), 10 Aufbaumodule mit 71 APen (unterschiedliche APe-Zahl pro Aufbaumodul)

3 Informatik-Wahlpflichtmodule mit 21 APen, weitere Wahlpflichtmodule (Anwendungsfach oder Schwerpunkt) mit 17 APen, Projektmodul mit 16 APen,

insgesamt also 180 APe im Studium














Bachelor:

1.+2. Jahr Grundstudium:

(Pflichtbereich):

bei Beginn im WS:

1.Jahr: 9 "Pflicht" (davon 7 VL +1 Praktikum + 1 Anwendungsfach)

2.Jahr: 9 "Pflicht" (davon 4 VL + 1 SE + 2 Praktika + 2 Anwendungsfach )

3.Jahr: Hauptstudium:

5.SE:

Wahlfach 1-3 + Hauptseminar + Praktikum

6.SE:

Wahlfach 4-7, +Abschlussarbeit


Master:

7.SE:

Vertiefende VLen im Umfang von 16 SWS (=22 APe) + Praktikum (4 SWS=8 APe)

8.SE:

Vert. VLen im Umfang von 16 SWS (=22 APe) + Hauptseminar (2 SWS=4APe) + Geistes-/Sprachwiss. (2 SWS=4 APe)

9.SE:

Masterarbeit (30 APe)


1.+2. Jahr Grundstudium (Pflichtbereich):

siehe Bachelor Ulm

ab 3. Jahr Hauptstudium (Pflicht- und Wahlpflichtbereich) (d.h. 5.SE - 9.SE)

2 Hauptseminare, 2 Praktika, 1 Geistes-/Sprachwiss. Veranstaltung, weitere LV aus dem Bereich Informatik (8) und Anwendungsfach (4) und im 9. SE die Diplomarbeit


3 Kernfächer:

1. Theor. und mathematische Methoden der Informatik

2. Prakt. und Angew. Informatik

3. Techn. und Systemnahe Informatik


Studien-pläne


Lehrangebot über 8 SE.

Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlbereiches mit einem Gesamtumfang von höchstens 165 SWS, die sich gleichmäßig auf das Grund- und Hauptstudium verteilen, sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl des Kandidaten.

Grundstudium von 4 SE, Hauptstudium von 5 SE. Grundstudium wird mit Diplom-Vorprüfung abgeschlossen, Hauptstudium mit der Diplomprüfung.


Die örtlichen Prüfungsordnungen können vorsehen, dass der Kandidat während des Hauptstudiums eine berufspraktische Ausbildung von mindestens 4 Monaten abzuleisten hat, oder eine vergleichbare Projektarbeit erstellen muss.


1.SE:

Kernmodule: Algorithmen und Datenstrukturen I, Programmierkurs, Technische Informatik I, Diskrete Strukturen, Mathematik I

2.SE: Kernmodule: Algorithmen und Datenstrukturen II, Software Engineering, Techn. Informatik II, Theor. Informatik I, Mathematik II

3.SE:

Kernmodule: Praktische Informatik, Softwareprojekt, Theor. Informatik II, Mathematik speziell,

Wahl 1 (s.u.)

4. SE:

Kernmodule: Softwareprojekt, Praktikum Techn. Informatik, Soft Skills,

Wahl 2 und 3 (s.u.)

5.SE:

Kernmodule: Informatik und Gesellschaft,

Wahl 4-7 (s.u.)

6.SE:
Kern: Individuelles Projekt (Umfang von 3 Modulen),

Wahl 8 und 9 (s.u.)


Schwerpunkt Wirt-schaftsinformatik:

Wahl 1: Grundlagen der BWL 1,

Wahl 2: Method. Grundlagen der Wirtschftsinformatik,

Wahl 3: Grundlagen der BWL 3,

Wahl 4: Informationssysteme,

Wahl 5: Veranstaltung aus Wirtschafts- und Rechtswissenschaften,

Wahl 6 und 9: Module aus Prakt. oder Angew. Informatik,

Wahl 7: Grundlagen der BWL 2,

Wahl 8: Wirtschaftsinformatik


Schwerpunkt Eingebettete Systeme und Mikrorobotik:

Wahl 1und 2:

Eingebettete Systeme I+II,

Wahl 3:

Grundlagen der Elektrotechnik,

Wahl 4: Software System Entwicklung,

Wahl 5: Regelungstechnik,

Wahl 6: Modul aus Praktischer oder Angewandter Informatik,

Wahl 7: Mikrosystemtechnik und Mikrorobotik,

Wahl 8:

Realzeitbetriebs­systeme oder Mikrorobotik II,

Wahl 9:

Digitale Signal­verarbeitung


Schwerpunkt Umweltinformatik:

Wahl 1: Ökologische Ökonomie I und (Einführung in die Marinen Umwelt­wissenschaften oder Einführung in die Bodenkunde),

Wahl 5:

Modellbildung und Simulation ökol. Systeme,

Wahl 6:

Informationssysteme I,

Wahl 8:

Umweltinformations­systeme.

Zwei Wahlmodule, z.B. 2 und 4: Veranstaltungen aus der Praktischen oder Angewandten Informatik.

Drei Wahlmodule, z.B. 3, 7, 9:

Veranstaltungen aus dem Angebot der Marinen Umweltwissenschaften und der Landschaftsökologie oder aus dem Angebot der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.


Anwendungsfächer:

Anglistik,

Betriebswirtschafts-lehre, Marine Umweltwissenschaften, Mathematik, Musik, Physik,

Volkswirtschaftslehre

Andere Anwendungs­fächer können auf Antrag studiert werden

1.SE bis 6.SE: ähnlich Bachelor (insbesondere Wahl 1-9)

7.SE:

Kernmodul:

Projektgruppe: im Umfang von 2 Modulen,

Bereichswahl 1 und 2 (s.u.), Wahl 10 (s.u.)

8.SE:

Kernmodul:

Projektgruppe: im Umfang von 2 Modulen,

Bereichswahl 3 und 4 (s.u.), Wahl 11 (s.u.)

9.SE: Diplomarbeit (Umfang von 5 Modulen)


Bereichswahl 1-4: je eine Veranstaltung aus den 4 Lehrbereichen Theoretische, Praktische, Angewandte und Technische Informatik muss gewählt werden.


Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik:

Wahl 1: Grundlagen der BWL 1,

Wahl 2: Method. Grundlagen der Wirtschaftsinformatik,

Wahl 3: Grundlagen der BWL 3,

Wahl 4: Informations­systeme,

Wahl 5 und 6: Veranstaltungen aus Wirtschafts- und Rechtswissenschaften,

Wahl 7: Grundlagen der BWL 2,

Wahl 8: Wirtschafts­informatik,

Wahl 9, 10 und 11: Veranstaltungen aus Prakt. oder Angew. Informatik


Schwerpunkt Eingebettete Systeme und Mikrorobotik:

Wahl 1und 2: Einge­bettete Systeme I+II,

Wahl 3: Grundlagen der Elektrotechnik,

Wahl 4: Software System Entwicklung,

Wahl 5: Regelungstechnik,

Wahl 6: Modul aus Praktischer oder Angewandter Informatik,

Wahl 7: Mikrosystem­technik und Mikrorobotik,

Wahl 8: Modul aus: Formale Methoden Eingebetteter Systeme, Theorie der Realzeitsysteme, weiter­führende VA Mathe,

Wahl 9 und 10:

Zwei Module aus:

Fuzzy-Regelung und Künstl. Neuronale Netze, Digitale Signalverarbei­tung, Mikrorobotik II, Messtechnik, Rege­lungstechnik II, Sensorik, Komplexe Systeme, Mechanik und Thermo­dynamik, Robotik, Pilotassistenzsysteme, Realzeitbetriebssysteme, Verteilte Systeme, Verifikation und Testen Eingebetteter Steu­erungssysteme, Hybride Systeme, Low Power System Entwurf.

Ein Wahlmodul ist belegt mit Digitale Signal­verarbeitung oder Mikrorobotik II.

Bereichswahl 4: Fuzzy-Regelung und Künstl. neuronale Netze, Entwurf integrierter Schaltungen, Multiprozessorsysteme.


Schwerpunkt Umweltinformatik:

Wahl 1: Ökologische Ökonomie I und (Einführung in die Marinen Umwelt­wissen­schaften oder Einführung in die Bodenkunde),

Wahl 2:

4 SWS Anwendungsfach,

Wahl 3:

Veranstaltung zur numerischen Mathematik oder Explorative Statistik,

Wahl 5:

Modellbildung und Si­mulation ökol. Systeme,

Wahl 6:

Informationssysteme I,

Wahl 8: Umwelt­informations­systeme.

Zwei Wahlmodule, z.B. 4 und 10: Veranstaltungen aus der Praktischen oder Angewandten Informatik.

Drei Wahlmodule, z.B. 7, 9, 11: Veran­stalt­ungen aus dem Angebot der Marinen Umwelt­wissenschaften und der Landschafts­ökologie oder aus dem Angebot der Wirtschafts- und Rechtswissen­schaften.


Anwendungsfächer:

Anglistik, Betriebs-wirtschaftslehre, Marine Umweltwissenschaften, Mathematik, Musik, Physik, Volkswirtschaftslehre

Andere Anwendungs­fächer können auf Antrag studiert werden.

1.SE:

Grundmodule: Programmierung, Digitale Systeme, Programmierpraktikum, Mathematik I

2.SE:

Grundmodule: Algorithmen und Datenstrukturen, Organisation und Architektur von Rechnern, Programmierpraktikum, Mathematik II

Im 1. oder 2. SE: Wahlpflichtmodul (Anwendungsfach, z.B. BWL)

Nach dem 2.SE sollte ein 2monatiges, einschlägiges Industriepraktikum gemacht werden (Empfehlung)

3.SE:

Aufbaumodule: Logik für Informatiker, Betriebssysteme, Softwarepraktikum, Mathematik III

4. SE:

Aufbaumodule: Theoret. Grundlagen der Informatik, Signalverarbeitung, Hardwarepraktikum, Mathematik IV

Im 3. oder 4. SE: Wahlpflichtmodul (Anwendungsfach, z.B. BWL)

5.SE: Aufbaumodule: Datenbanksysteme, Fortgeschrittenenpraktikum

Wahlpflichtmodule: Informatik, Anwendungsfach

6.SE:

Wahlpflicht: zweimal Informatik, Projektmodul (16 APe)

Bei Beginn im WS:

1.SE: Prakt. Informatik I, Analysis, Lin. Algebra, Geistes-/Sprachwiss.

2.SE:

Prakt. Informatik II, Techn. Informatik I + Praktikum Techn. Informatik, Höhere Mathematik, Anwendungsfach I

3.SE:

Theor. Informatik I, Techn. Informatik II + Praktikum Techn. Informatik, Software-Praktikum, Anwendungsfach II,

4.SE:

Theor. Informatik II, Stochastik od. Numerik, Proseminar, Anwendungsfach III,

5.SE:

Wahlfach 1-3 + Hauptseminar +

Praktikum

6.SE:

Wahlfach 4-7 +Abschlussarbeit

Außerdem bis zur letzten Fachprüfung des 3. Studienjahres: 2monatige berufsbezogene Tätigkeit in den SE-Ferien

Master:

7.SE:

VLen im Umfang von 16 SWS (=22 APe) + Praktikum (4 SWS=8 APe)

8.SE:

VLen im Umfang von 16 SWS (=22 APe) + Hauptseminar (2 SWS=4APe) + Geistes-/Sprachwiss. (2 SWS=4 APe)

9.SE:

Masterarbeit

Bei Beginn im WS:

1.SE - 4.SE (Grundstudium):

siehe Bachelor

5.SE:

Vertiefende Lehrveranstaltung (LV) von

Prakt. Informatik, Techn. Informatik,

Anwendungsschwerpunkt, Haupt-SE

6.SE:
Vertiefende LV von Prakt. Informatik, Theor. Informatik, Anwendungsschwerpunkt, Praktikum, Geistes-/Sprachwiss.

7.SE:

Vertiefende LV von Prakt. Informatik, Techn, Informatik, Anwendungsschwerpunkt, Praktikum

8.SE:

Vert. LV von Prakt. Informatik, Theor. Informatik, Anwendungsschwerpunkt, Haupt-SE

9.SE:

Diplomarbeit


Außerdem:

2monatige berufsbezogene Tätigkeit in den SE-Ferien im Grund- bzw. Hauptstudium

Wechsel vom 1. ins 2. Studien­jahr bzw. ähnliche Regeln



Mindestens 7 Module des 1. Studjahres müssen bestanden sein, dann nur Belegung der Module aus 2. Studjahr möglich

Mindestens 7 Module des 1. Studjahres müssen bestanden sein, dann nur Belegung der Module aus 2. Studjahr möglich


Bei weniger als 20 APen im SE verliert der Studierende den Prüfungsanspruch.

Orientierungsprüfung (bis Ende des 2.SE):

Mit einer Orientierungs­prüfung soll die Studienwahl­entscheidung überprüft werden, um eventuelle Fehl­entscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können.


Teilzeit­studium



Jahrgangsweise ab 2. Studienjahr möglich; 2-3 Module pro SE;

Regelstudienzeit 4 Jahre, wenn Teilzeitstudium im 2. oder 3. Vollzeitstudienjahr;

Regelstudienzeit 5 Jahre, wenn Teilzeit im 2. und 3. Vollzeitstudienjahr.


Jahrgangsweise ab 2. Studienjahr möglich; 2-3 Module pro SE;

Regelstudienzeit 5 1/2, 6 1/2 bzw. 7 1/2 Jahre, wenn ein, zwei bzw. drei Vollzeitstudienjahre im Teilzeitmodus studiert werden.

ja



Mentoren-system



Jedem Studierenden wird bei oder nach der Immatri­kulation ein Mentor für das gesamte Studium zugeordet

Jedem Studierenden wird bei oder nach der Immatrikulation ein Mentor für das gesamte Studium zugeordet)






ja



Prüfungen

Studienbegleitende Prüfungen;

modularisierter und mit einem Leistungspunktsystem ausgestatteter Studiengang

Diplomvorprüfung: besteht aus 5 Fachprüfungen (drei in Informatik, eine in Mathe­matik, eine im Neben-/ Anwendungsfach),

Diplomprüfung: besteht aus 4 Fachprüfungen (zwei in Informatik, eine im Ver­tiefungsgebiet Informatik, eine im Neben-/ Anwendungsfach) und der Diplomarbeit.

Eine Fachprüfung kann aus mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Die Fach­prüfungen bestehen aus mündlichen Prüfungen und/ oder aus Klausurarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten. Fachprüfungen können studienbegleitend vor den jeweiligen in den örtlichen Prüfungsordnungen festgesetzten Prüfungszeiträumen abgenommen werden.

Die Module enden mit Prüfungen, d.h. die Prüfungen finden modulbezogen und studienbegleitend statt.


Siehe auch unter "Bestehen der Abschlussprüfung"


Die Diplomvorprüfung und die Diplomprüfung bestehen aus studienbegleitenden Modulprüfungen.

D.h. also auch hier modulbezogene und studienbegleitende Prüfungen. Spezielle Vor- und Hauptdiplomsprüfungen wie in der alten DPO gibt es nicht mehr.


Siehe auch unter "Bestehen der Abschlussprüfung"


Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung unmittelbar an die letzte Lehrveranstaltung des Moduls abgeschlossen.

Fachprüfungen, d.h. studienbegleitende Prüfungen in den Veranstaltungen (Modulen), für die kein Leistungsnachweis verlangt wird.


Prüfungsrelevante Module werden studienbegleitend geprüft.



Orientierungsprüfung

(eine Fachprüfung der Diplomvorprüfung),

Diplomvorprüfung

(5 Fachprüfungen),

Diplomprüfung

(4 Fachprüfungen + Diplomarbeit)


Fachprüfungen studienbegleitend.


Eine Fachprüfung kann aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen (Teilprüfungen) in einem Prüfungsfach

bestehen.


Art der Prüfungs-leistungen

Mündliche und schriftliche Prüfungen, Vortrag oder Hausarbeit

Mündliche Prüfungen, Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten, Diplomarbeit

Klausuren, mündl. Prüfungen, schriftl. Ausarbeitungen (Übungen), Referate, Erstellung und Dokumentation von Hard- und Softwaresystemen, Ergebnisse praktischer Arbeiten oder geeignete Formen der Gruppenarbeit,

Bachelorarbeit (Ind. Projekt)

Klausuren, mündl. Prüfungen, schriftl. Ausarbeitungen (Übungen), Referate, Erstellung und Dokumentation von Hard- und Softwaresystemen, Ergebnisse praktischer Arbeiten, Studienarbeiten, indiv. Projekt oder geeignete Formen der Gruppenarbeit,

Diplomarbeit

Modulprüfungen bestehen aus Klausuren, mündl. Prüfungen oder sonstigen Leistungskontrollen, die der Dozent zu Beginn des Moduls bekannt gibt.

Projekt, Projektmodul, Kolloquium.

Bachelorarbeit (= schriftl. Ausarbeitung im Rahmen des Projektmoduls)

Mündl. Prüfungen, schriftl. Prüfungen, Bachelor-Abschlussarbeit, Masterarbeit


Mündl. Prüfungen, schriftl. Prüfungen (Klausurarbeiten), Diplomarbeit

Dauer der Prüfungen


Klausurarbeiten und sonstige schriftl. Arbeiten: 2-4 Stunden

Mündl. Prüfungen: 20-60 Minuten


Klausur: 2 Stunden (in der Regel)

Mündl. Prüfungen: 30 Minuten (in der Regel)

Klausur: 2 Stunden (in der Regel)

Mündl. Prüfungen: 30 Minuten (in der Regel)

Klausur: 3 Stunden (höchstens 4 Stunden)

Mündl. Prüfungen: in der Regel 30 Minuten (mindestens 15, höchstens 60 Minuten)

Kolloquium: in der Regel 40 Minuten (höchstens 60)

Pro ECTS-Punkt dauert eine mündl. Modulprüfung in der Regel 5-10 Minuten, eine schriftl. 20-30 Minuten.

Mündl. Prüfungen: 30 Minuten,

schriftl. Prüfungen: 60-120 Minuten

Mündl. Prüfungen: 30 -45 Minuten,

schriftl. Prüfungen: 2-3 Stunden

Prüfungs-wieder­holungen


Freiversuch: Die Hochschul­prüfungsordnungen können vorsehen, dass erstmals nicht bestandene Fach­prüfungen als nicht unternommen gelten, wenn sie innerhalb der Regel­studienzeit und zu dem in der Hochschule vorgesehenen Zeitpunkt abgelegt werden.

Sie können auch vorsehen, dass die Freiversuchregelung nur dann Anwendung findet, wenn sämtliche Prüfungs­leistungen der Diplomprüfung innerhalb der Regel­studienzeit erbracht werden.

Im Rahmen des Freiversuchs bestandene Fachprüfungen können zur Notenverbesserung innerhalb einer von Hochschul­prüfungsordungen zu bestimmenden Frist einmal wiederholt werden; dabei zählt das jeweils bessere Ergebnis.

Wiederholung:

Fachprüfungen, die nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden. Fehlversuche an anderen Hochschulen sind anzurechnen. Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist nicht zulässig.

Eine zweite Wiederholung derselben Fachprüfung ist, soweit das Landesrecht sie nicht nur ausnahmsweise vorsieht, nur in eingeschränktem Umfang zulässig. Das Nähere regeln die örtlichen Prüfungsordnungen.

Die Diplomarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.

Freiversuch pro Prüfung + 2 weitere Wiederholungsmöglichkeiten (von nicht bestandenen oder als "nicht bestanden" geltenden Modulprüfungen),

d.h. 4 Prüfungsmöglichkeiten insgesamt


Freiversuch:

Erstmals nicht bestandene Prüfungen gelten als nicht unternommen, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienabschnittes abgelegt und nicht bestanden werden.

Im Rahmen des Freiversuches bestandene Prüfungen können zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Dabei zählt das jeweils bessere Ergebnis.


Das (nicht bestandene) Individuelle Projekt (Bachelorarbeit) kann nur einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.



Freiversuch pro Prüfung + 2 weitere Wiederholungsmöglichkeiten (von nicht bestandenen oder als "nicht bestanden" geltenden Modulprüfungen),

d.h. 4 Prüfungsmöglichkeiten insgesamt


Freiversuch:

Erstmals nicht bestandene Prüfungen gelten als nicht unternommen, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienabschnittes abgelegt und nicht bestanden werden.

Im Rahmen des Freiversuches bestandene Prüfungen können zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Dabei zählt das jeweils bessere Ergebnis.


Die ( nicht bestandene) Diplomarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.



Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden.

(Für die zweite Wiederholungsprüfung gibt es keine Frist.)


Bestandene Modulprüfungen können nicht wiederholt werden.


Fachprüfungen, die Bachelorarbeit und die Masterarbeit, die nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden.

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

Eine zweite Wiederholung derselben Fachrichtung ist lediglich im besonderen Ausnahmefall und im Bachelor-Studium in höchstens 4 und im Master-Studium in höchstens 2 Fachprüfungen zulässig. Die Entscheidung hierüber trifft auf schriftl. Antrag der Prüfungsausschuss.

Jede nicht mindestens mit der Fachnote "ausreichend" bewertete Prüfung (der Diplomprüfung, Diplomvorprüfung , Orientierungsprüfung) kann einmal wiederholt werden.


Diplomvorprüfung:

Eine zweite Wiederholung derselben Prüfung ist lediglich im besonderen Ausnahmefall und in höchstens 3 Prüfungen zulässig. Die Entscheidung hierüber trifft auf schriftl. Antrag der Prüfungsausschuss.

Davon ausgenommen ist die Orientierungsprüfung.

Diplomprüfung:

Eine zweite Wiederholung von Prüfungen ist lediglich im besonderen Ausnahmefall zulässig. Die davon erfassten Prüfungen dürfen höchstens insgesamt 40 APe umfassen. Die Entscheidung hierüber trifft auf schrift. Antrag der Prüfungsausschuss.

Die (nicht bestandene) Diplomarbeit kann einmal wiederholt werden.

Prüfungs-ausschuss


Nicht mehr als 7 Mitglieder.

Amtszeit: in der Regel 3 Jahre; für die studentischen Vertreter können in den örtlichen Prüfungsordnungen kürzere Amtszeiten vorgesehen werden.

5 Mitglieder:

3 Professoren/-innen,

1 Student/-in,

1 Mitarbeiter/-in, der/die in Lehre tätig ist

Amtszeit:

Student : 1 Jahr,

restl. Mitglieder: 2 Jahre

5 Mitglieder:

3 Professoren/-innen,

1 Student/-in,

1 Mitarbeiter/-in, der/die in Lehre tätig ist

Amtszeit:

Student: 1 Jahr,

restl. Mitglieder: 2 Jahre

5 Mitglieder:

3 Professoren/-innen,

1 Student/-in,

1 Angehörige/r des wiss. Dienstes

Amtszeit:

Student: 1 Jahr,

restl. Mitglieder: 3 Jahre

5 Mitglieder:

3 Professoren/-innen,

1 Student/-in,

1 Vertreter des wiss. Dienstes

Amtszeit: Student: 1 Jahr,

restl. Mitglieder: 3 Jahre



Mindestens 5 Mitglieder:

Mindestens 3 Professoren/-innen,

1 Student/-in,

1 Mitarbeiter des wiss. Dienstes

Amtszeit:

Student: 1 Jahr,

restl. Mitglieder: 3 Jahre

Abschluss-arbeit


Diplomarbeit (höchstens 6 Monate)

Individuelles Projekt (3fach Modul, d.h. 18 APe) beinhaltet die Abschlussarbeit (4 Monate);


Note des Ind. Projekts wird 6fach gewertet

Diplomarbeit (5fach Modul, d.h. 30 APe)(6 Monate);


Note der Diplomarbeit wird 10fach gewertet

Projektmodul (16 APe) mit schriftl. Ausarbeitung (6 Monate)

Bachelorarbeit:

schriftl. Hausarbeit im 6.SE

(8 APe) (neben Wahlfach 4-7!!!, s.u.)

Masterarbeit:

6 Monate (30 APe)

Diplomarbeit:

6 Monate (30 APe)

Bestehen der Abschluss-prüfung


Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn ihre Fachprüfungen bestanden sind und die Diplomarbeit mindestens mit "ausreichend" bewertet wurde.

Die Fachprüfungen sind bestanden, wenn sie mindestens mit "ausreichend" bewertet wurden.

(Die Diplomvorprüfung ist bestanden, wenn ihre Fachprüfungen bestanden sind.)

Bachelorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Module (inkl. individuelles Projekt) bestanden sind (d.h. >=40 Notenpunkte)

Diplomprüfung ist bestanden, wenn Diplomvorprüfung bestanden ist (d.h. sämtliche Module der Jahre 1+2 bestanden) und sämtliche Module des Hauptstudiums (inkl. Diplomarbeit) bestanden sind (d.h. >=40 Notenpunkte)

Bachelorprüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 180 APe hat. Die APe müssen in den 8 Grund-, 10 Aufbau-, 3 Wahlpflichtmodulen Informatik, weiteren Wahlpflichtmodulen aus Anwendungsgebiet oder Schwerpunkt und dem Projektmodul erworben werden.


Modul ist mit Note 1 - 4 bestanden, d.h. mindestens "ausreichend".

Für jedes erfolgreich absolvierte Modul gibt es APe.

Bachelor bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen (Fachprüfungen des Grundstudiums und des 3. Studienjahres - siehe PO-Anlagen - sowie Bachelorarbeit) mindestens mit "ausreichend" bewertet wurden.


Fachprüfungen sind studienbegleitende Prüfungen in den Veranstaltungen, für die kein Leistungsnachweis verlangt wird.


Master

ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen (Fachprüfungen des Masterstudiums- siehe PO Anlage 3- sowie Masterarbeit) mindestens mit "ausreichend" bewertet wurden.

Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn

1. die Diplomarbeit mindestens mit

"ausreichend" bewertet worden ist und

2. in allen Prüfungen der

Prüfungsfächer (4 Fachprüfungen , s. § 52)

mindestens die Note "ausreichend"

erzielt wurde und die

Voraussetzungen in § 51 (Leistungsnachweise + berufsbezogene Tätigkeit) erfüllt sind.

Anmerkung: Zulassung zur Diplomprüfung nur, wenn Vordiplom bestanden 5 Prüfungen: Theor., Techn. + Prakt. Informatik +Mathe +Anwendungsfach

Bildung der Abschluss-note


Gesamtnote = Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Fachnoten und der Note der Diplomarbeit, die mit dem Faktor zwei gewichtet wird.

Gesamtnote = Durchschnitt der Notenpunkte für die Modulprüfungen von SE 3 - 6 und der Note für das Individuelle Projekt; jedes 6-APe-Modul wird gleichgewichtet, individuelles Projekt 6fach gewertet


Diplom-Gesamtnote = Durchschnitt der Notenpunkte für die Modulprüfungen von SE 3 - 8 und der Note der Diplomarbeit;

jedes 6APe-Modul wird gleichgewichtet, Diplomarbeit 10fach gewertet


Gesamtnote = Durchschnitt der Modulnoten im Gesamtumfang von 180 Anrechnungspunkten.

Bei der Berechnung sind die Noten von Wahlpflichtmodulen, aller Pflichtmodule und des Projektmoduls einzubeziehen.

Die Noten der Module werden mit ihren Anrechnungspunkten gewichtet. Als Gewicht der Grundmodule ist die halbe Anrechnungspunktzahl anzusetzen.

Werden alle Modulprüfungen innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt, so werden nach Wahl des Kandidaten die Prüfungsnoten von Modulen im Gesamtumfang von bis zu 18 APen nicht zur Bildung der Gesamtnote herangezogen.

(Das ist sozusagen ein Ersatz für den Freiversuch.)

Gesamtnote errechnet sich als ein mit APen gewichteter Durchschnitt der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen

Bachelor:

Bei der Berechnung der Gesamtnote werden nur die Noten der 7 Wahlfächer des 3. Studienjahres und die Bachelorarbeit berücksichtigt.

Master:

Nur die Fachprüfungen des Wahlbereiches und die Masterarbeit werden berücksichtigt.


Die Gesamtnote für die

Diplomprüfung wird aus den Fachnoten und der Note

der Diplomarbeit (§ 13 gebildet. Dabei gehen

alle Fachnoten mit ihren Anrechnungspunkten

ein; die Note der Diplomarbeit geht entgegen § 31 Absatz 1 (Diplomarbeit = 30 APe) mit 40

Anrechnungspunkten ein.

Die Fachnote in einem Prüfungsfach ist das auf eine Dezimalstelle abgeschnittene, mit Anrechnungspunkten gewichtete arith. Mittel der Noten der einzelnen schriftl. + mündl. Teilprüfungen bzw. Prüfungsleistungen.



Die Rahmenbedingungen/ Empfehlungen Bachelor/ Modularisierung stammen aus:


  1. Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen
    (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000)
    (http://www.kultusministerkonferenz.de/doc/module.pdf)

  2. Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen
    (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.03.1999 in der Fassung vom 14.12.2001)

(http://www.kmk.org/hschule/bsstrukt.htm)

  1. Hochschulrahmengesetz vom 26. Januar 1976, in der Fassung vom 9. April 1987, zuletzt geändert am 20. August 1998
    Auszug: §§ 18, 19
    (http://www.hrk.de/hrk2texte/archiv/bachelor_master/bachelor_master7.htm)

Die Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Informatik stammt vom Februar 1995